Amateur - Fotowettbewerb unter dem Motto
"Mit Beethoven am Floridsdorfer Erlebnisweg"

 
Gehen Sie entlang des Beethoven-Weges in Floridsdorf (Wegbeschreibungunter www.beethovenweg.at) und machen Sie Ihr Foto zu folgenden Themen:

Kategorie1: Architektur am Beethoven-Weg
Kategorie2: Natur am Beethoven-Weg
Kategorie3: Kulinarik/Genuss am Beethoven-Weg

Die jeweils 2 besten Photos pro Kategorie erhalten zwei wertvolle Sachpreise gesponsert von:

Raiffeisen Stadtdirektion Wien
Firma Katzenbeisser
Einkaufsstraße IG Jedlesee

Die Bewertung der Fotos erfolgt durch eine Fachjury aus dem Bezirk dem Innungsmeister Prof. KR Leo Vodicka und Herr Peter C.Behavy von der Firma Floridofilm.
Die Prämierung der Photos erfolgt am 24.09.2010 um11Uhr im Rahmen der Eröffnung des Apfelpfades vor dem Amtshaus in Wien 21.

Teilnahmebedingungen

TeilnehmerIn: Da es sich um einen Amateuerfotowettbewerb handelt, sind Berufsfotografen an der Teilnahme nicht zugelassen. Ihr Foto muß im Zeitraum von 01.05.2010 bis 30.06.2010 angefertigt worden sein. Der Einsendeschluss ist der 30.06.2010 24 Uhr. Sie können jeweils ein Foto pro Kategorie einsenden. Dieses ist jeweils auf der Rückseite mit Ihrem Namen, Adresse, Telefonnummer, Kategoriename und einem Fotonamen zu versehen.
Ihre Fotos senden Sie an: >> Online am Fotowettbewerb teilnehmen
>> Kulturverein Team 21, 1210 Wien, Jeneweingasse 27/9/3 zu Handen Herrn Mag. Karl Zillinger.
>> Raiffeisenbank in der Pragerstrasse
Weitere Fragen bzgl des Foto-Wettbewerbes bitte an office@zillinger4vienna.at

Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Gegenwert der Preise wird nicht in bar ausbezahlt. Im Zusammenhang mit der Bewertung der Arbeiten und dem Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, widerruflich via E-mail und auf dem Postweg Informationen der Raiffeisen-Bankengruppe zu erhalten. Die angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter dieses Wettbewerb an den von ihnen geschaffenen Werken das zeitlich und örtlich unbegrenzte Werknutzungsrecht für alle bekannten und künftigen Verwertungsarten ein. Dieses Recht umfasst auch die Bearbeitung in jeder Form und jedem Verfahren. Die Teilnehmer haften dafür, dass die unter ihrem Namen eingereichten Werke nicht mit Rechten Dritter belastet sind und verpflichten sich, den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.